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Spielhalle um die Ecke oder Online-Spielothek: die echten Unterschiede
Die Spielothek an der Ecke und die Seite mit demselben Logo im Browser wirken wie zwei Ausgaben derselben Sache. Rechtlich haben sie fast nichts miteinander zu tun. Und die Unterschiede im Spiel selbst sind größer, als das gemeinsame Markenbild vermuten lässt.
Die bundesweite Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele gilt ausschließlich für den Vertrieb im Internet. § 22a Absatz 12 verbietet den stationären Vertrieb unter dieser Erlaubnis ausdrücklich. Die Halle in deiner Straße steht deshalb auf einem anderen Fundament, das die Länder setzen, und die Onlineerlaubnis sagt über sie nichts aus.
Dass beide dasselbe Logo tragen, ist Markenpolitik und kein rechtlicher Zusammenhang. Vom Automaten im Laden lässt sich nicht auf das Spiel im Browser schließen, und umgekehrt genauso wenig.
Autoplay gibt es nicht. Ein Spiel beginnt erst auf ausdrückliche Erklärung, die frühestens nach dem Ende des vorigen abgegeben werden darf, und eine Erklärung für mehrere Runden im Voraus ist ausgeschlossen. Parallel laufen darf ebenfalls nichts, auch nicht dasselbe Spiel zweimal, und der Anbieter muss das technisch verhindern.
Die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns müssen dort sichtbar sein, wo du den Einsatz tätigst. Abgerechnet wird in Euro und Cent, Punktesysteme sind untersagt, und einen aufgebauten Jackpot darf es nicht geben, weil der Gewinn ein vorher festgelegtes Vielfaches des Einsatzes sein muss. Der gesetzliche Einsatz je Spiel liegt bei einem Euro.
Eine Zahl kursiert dabei falsch. Es gibt keine erzwungene Pause von fünf Sekunden zwischen zwei Drehungen. § 22a Absatz 6 verlangt, dass ein Spiel im Durchschnitt mindestens fünf Sekunden dauert, was etwas anderes ist. Die einzige echte Wartezeit im Gesetz kommt später: nach sechzig Minuten muss dir die verstrichene Zeit angezeigt und von dir bestätigt werden, und danach darfst du fünf Minuten lang nicht weiterspielen.
Achtzehn Jahre sind die Untergrenze, § 4 Absatz 3 des Staatsvertrags lässt daran nichts zu deuten. Und die Sperre im OASIS-Register, geführt beim Regierungspräsidium Darmstadt, ist der Punkt, an dem sich beide Welten wieder treffen: sie greift bei den erlaubten Anbietern gleichzeitig und ist bewusst so gebaut, dass ein Wechsel des Hauses sie nicht aushebelt.
Wer Rat sucht, bekommt ihn unter 0800 1 37 27 00 kostenfrei und anonym, unabhängig davon, ob das Problem am Automaten oder am Bildschirm entstanden ist. check-dein-spiel.de ist die zugehörige Adresse der BZgA.
In der Halle zahlst du bar. Online ist Bargeld keine Option, und Zahlungsmittel Dritter sind es ebenfalls nicht: das Konto, von dem eingezahlt wird, muss deines sein. Der Rückweg ist zudem enger als der Hinweg, weil mehrere Zahlungswege nur Einzahlungen tragen.
Änderst du Bank- oder Zahlungsdaten, müssen sie erneut verifiziert werden, und bis das geschehen ist, geht eine Auszahlung nur an die Daten, die vor der Änderung hinterlegt waren. Das ist keine Schikane des Anbieters, sondern § 6a des Staatsvertrags.