auf dieser Seite steht kein Anbieter
Auch die Hilfe ist regional
Was in der Nähe liegt, wirkt gewöhnlich. Das gilt für beide Seiten.
Kostenlos, anonym, ohne Anmeldung
- 0800 1 37 27 00 BZgA Beratung zur Glücksspielsucht Deutschland
Die BZgA ist eine Bundesbehörde und wird von niemandem aus dieser Branche bezahlt. Auf dieser Seite läuft kein Zähler mit, und kein Link darauf bringt uns Geld.
Diese Seite sortiert nach Bundesland. Erst der Ort, dann die Liste. Das Versprechen dahinter ist Nähe: Zahlarten, die hier üblich sind, Support zu Zeiten, die hier passen, ein Angebot, das sich anfühlt, als käme es von nebenan.
Genau diese Nähe hat eine Kehrseite. Was regional einsortiert ist, wirkt wie ein Dienstleister von hier, irgendwo zwischen Sparkasse und Wettbüro an der Ecke. Es bleibt trotzdem ein Anbieter mit Hausvorteil, und der rechnet nicht in Landkreisen. Deshalb steht hier kein Anbieter, es gibt keine Weiterleitung und kein Tracking.
Woran du merkst, dass Nähe zur Gewohnheit geworden ist
- Der Einsatz gehört zum Feierabend wie der Weg zum Kiosk
- Du erzählst beiläufig davon, weil es im Ort viele machen
- Nach einem Verlust online gehst du in die Spielhalle um die Ecke. Es fühlt sich nicht wie Weiterspielen an
- Du suchst zuerst den Anbieter aus deinem Bundesland und erst danach das Limit
- Werbung im Verein oder im Stadion liest sich für dich wie eine Empfehlung von Bekannten
- Du weißt, welche Anbieter hier gelistet sind, aber nicht, wie viel diesen Monat abgeflossen ist
Things that block, rather than ask
Beratungsstellen sind genauso regional wie die Listen auf dieser Seite. Jedes Bundesland hat sie, meist in der Kreisstadt, ambulant und kostenfrei. Das ist dieselbe Nähe, nur auf der anderen Seite. Die Schutzregeln dagegen sind überall gleich: Bei virtuellen Automatenspielen ist höchstens 1 Euro Einsatz pro Spiel erlaubt, und § 22a Abs. 6 GlüStV regelt die durchschnittliche Dauer einer Runde. Alles Weitere richtest du besser ein, solange nichts ansteht. Nach einem schlechten Abend sucht man diese Einstellungen deutlich länger.
Geführt wird sie vom Regierungspräsidium Darmstadt. Ein einziger Eintrag schließt dich überall zugleich aus, im Online-Casino wie in der Spielhalle im Ort, bei Spielbanken und bei Sportwetten. Die Selbstsperre trägst du selbst ein. Eine Fremdsperre kann eine nahestehende Person beantragen, der Anbieter ebenfalls. Kürzer als drei Monate geht nicht, und danach läuft sie nicht aus: Die Aufhebung musst du selbst beantragen.
Ein Register, das im Hintergrund mitzählt. Es addiert deine Einzahlungen über sämtliche lizenzierten Anbieter hinweg und misst sie gegen den Monatsbetrag, den § 6c GlüStV grundsätzlich bei 1.000 Euro ansetzt. Zusätzlich achtet es darauf, dass immer nur ein Konto gleichzeitig aktiv ist. Anmelden musst du dich dafür nirgendwo.
Im Gesetz steht „grundsätzlich 1.000 Euro“ im Monat. Fest ist diese Zahl nicht. Wer einen Antrag stellt, kann sie bei der GGL anheben lassen, üblich sind bis zu 10.000 Euro, in seltenen Fällen mehr. Interessanter ist die andere Richtung: Ein eigenes, niedrigeres Limit kannst du sofort setzen.
Sperrt Glücksspielseiten und Apps auf dem Gerät selbst, auch solche, die du bisher nie geöffnet hast. Anders als OASIS greift es auch bei Seiten ohne deutsche Erlaubnis, die in keinem Register geführt werden.
Kommt von einer gemeinnützigen Organisation und kostet nichts. Kein Konto, keine Abbuchung, kein Abo, das man später kündigen muss. Die Dauer legst du beim Einrichten fest.
Das Online-Angebot der BZgA. Auf check-dein-spiel.de liegen ein Selbsttest und ein Chat, beides anonym und ohne Kosten. Dort steht auch die Suche, mit der du eine Beratungsstelle in deiner Gegend findest.
Ambulante Suchtberatung, kostenfrei und in jedem Bundesland vorhanden. Keine Überweisung nötig, keine Abrechnung über die Krankenkasse. Angehörige werden dort ebenfalls beraten, auf Wunsch ohne die betroffene Person. Die Adresse in deiner Nähe liefert die Suche auf check-dein-spiel.de.
Wenn es jemand aus deiner Nähe ist
Die Nummer oben nimmt auch Anrufe von Angehörigen entgegen. Ein großer Teil der Gespräche dort ist genau das. Du brauchst weder die Erlaubnis der betroffenen Person noch einen fertigen Plan.
Bei OASIS lässt sich mehr tun als reden. Eine Fremdsperre kann eine nahestehende Person beantragen, der Anbieter kann sie ebenfalls auslösen. Daneben hilft das Praktische: Konten trennen, die Karte aus dem Handy nehmen, die Sperrsoftware an einem ruhigen Nachmittag installieren. Die Beratungsstelle im Landkreis nimmt Angehörige auch getrennt an.
Zwei Zahlen zum Schluss. Glücksspiel ist in Deutschland ab 18, das regelt § 4 Abs. 3 GlüStV. Auf einen Gewinn zahlst du keine Steuer, die 5,3 Prozent liegen auf dem Einsatz und werden vom Veranstalter abgeführt. Beides ändert nichts daran, dass diese Angebote auf Dauer Geld kosten. Wenn das nicht mehr passt, ist 0800 1 37 27 00 kostenlos und anonym.