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Online-Tischspiele: warum Schleswig-Holstein die Ausnahme ist

Die Frage, ob Online-Roulette in Deutschland erlaubt ist, hat keine kurze Antwort mit ja oder nein. Sie hat eine mit einem Landesnamen. Wer den Grund kennt, erkennt außerdem sofort, welche Seiten sich die Erlaubnis nur anmalen.

§ 22a Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertrags ist an dieser Stelle ungewöhnlich deutlich und nennt die Spiele beim Namen: virtuelle Bankhalterspiele, ausdrücklich Roulette, Black Jack und Baccara, sind unter einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele unzulässig.

Deshalb findest du bei den meisten deutschen Anbietern ausschließlich Slots. Es liegt nicht daran, dass ihnen der Tischbereich zu teuer wäre, sondern daran, dass ihr Papier ihn nicht deckt. Auch Angebote mit echten Dealerinnen und Dealern fallen in dieselbe Kategorie und teilen damit dieselbe Beschränkung.

Für Bankhalterspiele gibt es eine eigene Erlaubnisart, Online-Casinospiele. Im Register erscheint als Zuständigkeit nicht die GGL, sondern die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes, und als Vertriebsgebiet steht bei diesen Einträgen praktisch durchgehend Schleswig-Holstein.

Konkret tragen ihn Adressen wie casino.novoline.de, drueckglueck.de/casino, casino.tipico.de samt sh-games.tipico.de sowie merkur-spiel.de. Der Fall DrückGlück ist der eigenwilligste, weil die Erlaubnis dort weder auf eine Domain noch auf eine Subdomain lautet, sondern auf einen Pfad. Nur ein einziger Eintrag dieser Art fällt aus dem Muster, und er gehört zum Onlineangebot der bayerischen Spielbanken.

Das ist Registerlage und nicht Produktlage. Ob eine Marke den Tischbereich tatsächlich betreibt und wen sie einlässt, ist eine zweite Frage, die nur der Anbieter selbst beantwortet.

Tipico ist das beste Beispiel dafür, wie schnell man sich hier irrt. Der Satz, Tipico habe keine deutsche Casino-Erlaubnis, wäre falsch, obwohl tipico.de selbst nur unter Sportwetten steht. Die Erlaubnis für Online-Casinospiele hält eine andere Gesellschaft desselben Konzerns, und sie hängt an Subdomains. Wer im Register nur die Hauptdomain eintippt, übersieht sie vollständig.

Dann steht sie außerhalb dieses Systems, unabhängig davon, wie deutsch die Oberfläche wirkt und welches Siegel im Fußbereich klebt. Für solche Angebote greift weder das gesetzliche Einzahlungslimit noch LUGAS noch die Sperrmöglichkeit über OASIS, und im Streitfall gibt es keine deutsche Behörde, die für dich zuständig wäre.

Praktisch kann dich das auch an der Kasse einholen. Die Aufsicht darf Zahlungsdienstleistern untersagen, an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen daraus mitzuwirken, nachdem sie das Angebot öffentlich benannt hat. Eine grundlos abgelehnte Karte ist manchmal genau das.